Aktuelles

Fristen zur Abgabe der
Einkommensteuererklärung 2017


Über den 28. Februar 2019 hinausgehende Fristverlängerungen kommen grundsätzlich nicht in Betracht. Abweichend von den gesetzlich vorgesehenen Fristen kann das FInanzamt Steuererklärungen auch bevorzugt anfordern.

Wer seine Steuererklärung erst nach dem maßgebenden Termin abgibt, muss mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen.