Aktuelles

Geringfügige Beschäftigung
ab 1. Januar 2013

Bei bereits vor dem Stichtag 1. Januar 2013 beschäftigten Arbeitnehmern gilt die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung fort, wenn die bisherigen Rahmenbedingungen beibehalten wurden. Wurde das Arbeitsentgelt z.B. von 400,00 € auf 450,00 € erhöht, so gelten die neuen Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung. Es empfiehlt sich in jedem Fall bereits jetzt, die Arbeitnehmer hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht und der Möglichkeit der Befreiung zu informieren.

Erhöhung der Mindestbemessungsgrundlage

Die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage wurde zum 1. Januar 2013 für alle geringfügig Beschäftigten von bisher 155,00 € auf nunmehr 175,00 € angehoben. Folglich müssen bei einem Verdienst unterhalb von 175,00 € im Monat dennoch die Sozialversicherungsbeiträge auf diesen Betrag geleistet werden.

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