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Haustierbetreuung steuerlich geltend machen

Sofern Sie über ein Haustier (z. B. Hund oder Katze) verfügen, können Sie für die Dienstleistungen, die Sie für die Versorgung und Betreuung des Haustieres in Anspruch nehmen, im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen (BFH V R 13/15 vom 3. September 2015).

Zu den begünstigten Dienstleistungen zählen z. B.:


Begünstigt sind allerdings nur die Dienstleistungen. Beispiel: Die Arbeitszeit für das Füttern ist steuerlich begünstigt, die Kosten für das Futter können nicht in Abzug gebracht werden. Wie bei anderen haushaltsnahen Dienstleistungen müssen die Arbeitszeiten bzw. die begünstigten Aufwendungen aus der Rechnung ersichtlich sein. Weiterhin ist die Barzahlung der Dienstleistung ausgeschlossen.