Aktuelles

SEPA – Single Euro Payments Area

Einheitlicher Zahlungsverkehr in Europa

Im bargeldlosen Zahlungsverkehr gibt es auf Grund der SEPA-Vorschriften einige Maßnahmen, die im Vorfeld der Umstellung auf das neue Verfahren erfolgen müssen. Spätester Termin für die SEPA-Umstellung ist der 1. Februar 2014 für Firmenkunden. Es ist auch aktuell bereits möglich auf das neue Verfahren umzustellen. Die SEPA-Umstellung hat Auswirkungen auf bisherige Zahlungsprozesse mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern.

Sofern Sie in Kürze neue Briefbögen bestellen, sollte hier auf jeden Fall zusätzlich zu den bisher üblichen Bankdaten auch die IBAN und die BIC angegeben werden, da ein früherer Umstieg möglich ist und der ein oder andere Kunde vielleicht vorher umsteigt. Die meisten Änderungen gibt es bei den Lastschriften.

Für das Lastschriftverfahren ist eine sogenannte Gläubiger ID notwendig. Diese kann bereits jetzt bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden. Ich empfehle Ihnen, die ID bereits zeitnah zu beantragen, damit zu Beginn des neuen Verfahrens auch schon Einzüge vorgenommen werden.

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