SEPA

SEPA – Single Euro Payments Area

Im Fall der Einzugsermächtigung müssen Sie einmalig alle Kunden vor der Umstellung über den Wechsel auf das neue Verfahren schriftlich informieren. In den Anschreiben müssen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie Ihre kundenspezifische Mandatsreferenz (üblicherweise Kundennummer) mitteilen. Gerne stelle ich Ihnen bei Bedarf entsprechende Musterschreiben zur Verfügung.

Die Einreichung der Lastschrifteinzüge ist nur noch beleglos möglich! Allerdings kann das SEPA Basislastschriftverfahren künftig mit allen Kunden innerhalb der EU durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass die Einreichung von Lastschrifteinzügen künftig mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Über die genauen Termine informiert Sie Ihre jeweilige Hausbank.

Weiterhin müssen alle Bankverbindungen auf das neue Format angepasst werden. DATEV bietet Unterstützung bei der Umstellung an. Sicherlich hat ihr Buchhaltungsprogramm bzw. Ihre Bank, sofern Sie lediglich den Zahlungsverkehr und nicht die Buchhaltung selbst erstellen, auch eine Lösung für Sie.

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