Finanzbuchhaltung

Buchführung mit Zukunft


Die Digitalisierung von Belegen entbindet Sie aber nicht von den Aufbewahrungspflichten der Originalbelege. Sämtliche Originalbelege sind auch bei Anwendung der hier vorgestellten Buchführung mit Zukunft weiterhin nach den gesetzlichen Regelungen aufzubewahren.

Ersetzendes Scannen

Allerdings kann durch ersetzendes Scannen genau diese Aufbewahrung der Papierbelege vermieden werden. Gerne können wir in einem Projekt gemeinsam die Voraussetzungen schaffen und die notwendige Verfahrensdokumentation vom Eingang des Papierbeleges über den Scanvorgang bis hin zur Vernichtung der Originale erstellen.

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