Die Vorteile des ersetzenden Scannens sind im Überblick nachfolgend aufgeführt:
Ohne die notwendigen Voraussetzungen wie z.B. ein revisionssicheres Archiv für eine unveränderbare Speicherung der Belege und die Verfahrensdokumentation verbleibt es bei der bisherigen Aufbewahrungspflicht der Originale.